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Heizungsförderung 2026 im Landkreis Freyung-Grafenau, verständlich erklärt
Wer seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung tauscht, bekommt von der KfW einen Zuschuss. Hier lesen Sie, wie viel es gibt, worauf Sie achten müssen und wie wir Ihnen beim Antrag helfen.
Was die Heizungsförderung ist und wer sie bezahlt
Den Zuschuss für eine neue Heizung im Wohngebäude zahlt die KfW. Das Programm heißt Heizungsförderung für Privatpersonen und trägt die Nummer 458. Gefördert wird der Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung, wenn die neue Anlage die technischen Anforderungen des Programms erfüllt. Eine Solarthermieanlage lässt sich dabei oft mit dem Heizungstausch kombinieren.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und möglichen Boni zusammen. Welche davon für Sie gelten, hängt von Ihrer alten Heizung, von Ihrer Wohnsituation und von Ihrem Einkommen ab.
Wer fördert was?
- KfW: Zuschuss für den Heizungstausch im Wohngebäude über das Programm 458, auf Wunsch ergänzt durch Kredite.
- BAFA: fördert weitere Maßnahmen. Ob davon etwas für Ihr Vorhaben infrage kommt, prüfen wir mit Ihnen.
Auf einen Blick
- Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, unter Bedingungen.
- Einkommensbonus: für Haushalte mit niedrigerem Einkommen.
- Kostendeckel: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
- Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Beginn der Arbeiten.
Stand: Oktober 2026
Drei Bausteine, aus denen sich Ihr Zuschuss zusammensetzt
Die Grundförderung ist die Basis. Die beiden Boni kommen dazu, wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
30 Prozent Grundförderung
Die Grundförderung gibt es auf die förderfähigen Kosten, wenn Ihre neue Heizung die Anforderungen des Programms erfüllt. Was in Ihrem Fall zu den förderfähigen Kosten zählt, klären wir anhand des Angebots mit Ihnen.
16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
Den Bonus bekommen Sie, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine alte Heizung ersetzen, die noch läuft. Bei Öl-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen spielt das Alter keine Rolle. Gas-Zentralheizungen, Pellet- und Holzheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
Einkommensbonus
Haushalte mit niedrigerem zu versteuerndem Einkommen können einen weiteren Bonus bekommen. Ihr Einkommen fragen wir online bewusst nicht ab. Ob der Bonus für Sie infrage kommt, besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Kostendeckel und Rechenbeispiel: so viel Zuschuss ist drin
Die Prozentsätze gelten nicht auf beliebig hohe Kosten. Die KfW deckelt die förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Was darüber liegt, zahlen Sie ohne Zuschuss.
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten höchstens |
|---|---|
| Erste Wohneinheit | 28.000 € |
| Zweite bis sechste Wohneinheit | je 15.000 € |
| Ab der siebten Wohneinheit | je 8.000 € |
Beispiel: Einfamilienhaus mit laufender Ölheizung
Angenommen, Sie wohnen selbst in Ihrem Einfamilienhaus und ersetzen eine Ölheizung, die noch läuft, durch eine Wärmepumpe. Die förderfähigen Kosten liegen in diesem Beispiel bei 30.000 €. So rechnet sich der Zuschuss:
| Position | Im Beispiel |
|---|---|
| Förderfähige Kosten, angenommen | 30.000 € |
| Davon gefördert bis zum Kostendeckel | 28.000 € |
| Grundförderung 30 Prozent | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent | 4.480 € |
| Zuschuss gesamt, 46 Prozent ohne weitere Boni | 12.880 € |
| Ihr Anteil in diesem Beispiel | 17.120 € |
Nur ein Beispiel. Die Zahlen sind angenommen und ersetzen keine Prüfung. Der Einkommensbonus ist nicht eingerechnet. Ihre tatsächlichen Kosten und Ihre Förderung hängen von Ihrem Haus und Ihrer neuen Anlage ab. Stand: Oktober 2026.
Erst Antrag, dann Auftrag: so bleibt Ihr Zuschuss sicher
Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Damit Sie trotzdem verbindlich planen können, enthält der Auftrag eine Klausel, die ihn an Ihre Förderzusage koppelt.
Beratung und Angebot
Wir schauen uns Ihr Haus an und erstellen ein Angebot, das zu den Anforderungen der Förderung passt.
Auftrag mit Bedingung
Sie unterschreiben den Auftrag mit einer Klausel, die ihn an Ihre Förderzusage koppelt.
Antrag bei der KfW
Sie stellen den Antrag bei der KfW. Die Angaben dafür bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor.
Einbau und Nachweis
Nach der Zusage bauen wir ein. Danach liefern wir Ihnen die Unterlagen für den Verwendungsnachweis.
„Wenn das Gute so nahe liegt und mit TGA Weber der Installateur in der Familie ist, dann wird der Heizungstausch und die Badsanierung zum Kinderspiel. Und die Heizkostenersparnis ist wirklich enorm!“Heizungstausch in Neureichenau, Pelletheizung mit 25 kW statt Ölheizung, rund 5.500 Liter Heizöl weniger im Jahr
So hilft Ihnen TGA Weber bei der Förderung
Ein Förderantrag ist kein Hexenwerk, aber er hat seine Tücken. Ein zu früh unterschriebener Auftrag oder eine verpasste Frist kann den Zuschuss kosten. Deshalb begleiten wir Sie vom ersten Gespräch bis zum Verwendungsnachweis.
- Wir prüfen, welche Zuschüsse und Kredite von KfW und BAFA zu Ihrem Vorhaben passen.
- Wir erstellen das Angebot passend zur Förderung und schließen den Auftrag mit der nötigen Klausel.
- Wir helfen Ihnen beim Antrag und sagen Ihnen, welche Nachweise gebraucht werden.
- Wir behalten die Fristen im Blick und liefern nach dem Einbau die Unterlagen für den Verwendungsnachweis.
Die Heizung selbst planen wir als Meisterbetrieb aus Röhrnbach mit eigenem Team. Mehr dazu lesen Sie bei Wärmepumpe, Pellets und Holz sowie Solar und Photovoltaik.
Was sich 2027 ändern soll
Stand: Oktober 2026. Für das erste Quartal 2027 sind Änderungen angekündigt. Kostendeckel und Klimageschwindigkeitsbonus sollen sich zum 01.02.2027 ändern. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, sagen wir Ihnen im Gespräch nach dem dann gültigen Stand.
Wie viel Förderung bekommen Sie? Der Heizungscheck sagt es Ihnen.
Elf kurze Fragen zu Ihrem Haus und Ihrer alten Heizung. Danach sehen Sie direkt, welche Förderung für Ihren Heizungstausch infrage kommt, mit einer unverbindlichen Schätzung. Kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine neue Heizung?
Die Grundförderung der KfW beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent bekommen, Haushalte mit niedrigerem Einkommen zusätzlich einen Einkommensbonus. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € gedeckelt. Stand: Oktober 2026.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Den Auftrag können Sie vorher schon unterschreiben, wenn er eine Klausel enthält, die ihn an die Förderzusage koppelt. Diese Klausel nehmen wir in unsere Aufträge auf.
Wird eine Wärmepumpe gefördert?
Ja, der Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe wird über die KfW gefördert, wenn die Anlage die technischen Anforderungen erfüllt. Welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, klären wir beim Termin vor Ort.
Wird eine Pelletheizung noch gefördert?
Ja, auch Pelletheizungen und andere Holzheizungen können beim Heizungstausch gefördert werden, wenn sie die technischen Anforderungen erfüllen. Welche das im Einzelnen sind, prüfen wir mit Ihnen anhand der geplanten Anlage.
Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus?
Den Bonus bekommen Sie, wenn Sie selbst im Haus wohnen und Ihre alte Heizung beim Austausch noch läuft. Bei Öl-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen zählt das Alter nicht, Gas-Zentralheizungen, Pellet- und Holzheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?
Der Auftrag ist über eine Klausel an Ihre Förderzusage gekoppelt. Sie können in Ruhe neu entscheiden, wie es weitergehen soll.
Ändert sich die Heizungsförderung 2027?
Ja, für das erste Quartal 2027 sind Änderungen angekündigt, Kostendeckel und Klimageschwindigkeitsbonus sollen sich zum 01.02.2027 ändern. Wir nennen Ihnen im Gespräch immer den Stand, der für Ihren Antrag gilt.
Holen wir Ihren Zuschuss ab.
Starten Sie den Heizungscheck, schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.